Allgemeine Geschäftsbedingungen DrData Datenrettung

  1. Vertragsgegenstand, Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen, Vertragsschluss
    1. Firma DrData Datenrettung GmbH (im folgenden: DrData) erbringt ihre Lieferungen und Dienstleistungen gegenüber Kunden auf Grundlage und im Umfang der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden sowie ergänzend nach den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden: AGB) DrData. Durch Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen AGB.
    2. DrData erbringt die ihr vertraglich obliegenden Dienstleistungen im Rahmen des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff BGB). Die Diagnose und die anschließende Datenrettung werden sorgfältig und sachgerecht durchgeführt.
    3. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich der Umfang der von DrData für den Kunden zu erbringenden Leistungen ausschließlich nach den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. DrData ist berechtigt, die Annahme von Kundenaufträgen zu verweigern.
  2. Leistungsbeschreibung Diagnose / Datenrettungsauftrag
    1. DrData führt, sofern nichts anderes vereinbart, zunächst eine für den Kunden kostenfreie Diagnose durch. Die Diagnose umfasst eine Untersuchung hinsichtlich Art und Umfang des Schadens an den vom Kunden überlassenen Datenträgern. Der Kunde erhält anschließend einen Diagnosebericht. In diesem werden ihm die gewonnenen Erkenntnisse zum Datenschaden im Wesentlichen mitgeteilt verbunden mit einer Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Datenrettung bei gleichzeitiger Benennung der dafür erforderlichen weiteren Maßnahmen.
    2. Im Zuge der Datendiagnose gemäß Nr. 2.1. werden keine Entwicklungsarbeiten durchgeführt. Falls diese zur Ermittlung von Art und Umfang des Datenschadens und zur Beurteilung der Chancen der Datenrettung erforderlich sind, werden diese Maßnahmen dem Kunden im Rahmen einer erweiterten Diagnose angeboten.
    3. Die Beurteilung der Chancen zur Datenrettung sowie die Benennung der dazu erforderlichen Maßnahmen erfolgt unverbindlich. Der Kunde erhält mit dem Diagnosebericht ein entsprechend vorbereitetes Angebot. Wird dieses vom Kunden wirksam angenommen, so kommt ein vergütungspflichtiger Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zu diesen Konditionen zustande. Falls der Kunde sich gegen das Angebot entscheidet oder DrData bei der Diagnose feststellt, dass eine Datenrettung vom Datenträger nicht möglich ist, kommt kein Vertrag zustande.
    4. Der Datenrettungsauftrag umfasst den Versuch, wieder herstellbare Daten entsprechend dem Diagnosebericht wiederherzustellen und diese auf neue bzw. andere Datenträger zu speichern. Insofern schuldet DrData keinen Erfolg. Ergibt sich trotz vorheriger Diagnose erst im Laufe der Datenrettung, dass eine Rettung der Daten nicht möglich ist, so ist DrData berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, der Kunde ist mit einer Vertragsanpassung einverstanden.
    5. Nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrags werden dem Kunden die rekonstruierten Daten auf einen separaten Datenträger/-n herausgegeben.
  3. Mitwirkungspflichten des Kunden
    1. Der Kunde verpflichtet sich, die für die Bearbeitung von seiner Seite erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen sowie DrData die erforderlichen Gegenstände und Informationen, insbesondere durch Übergabe bzw. Übersendung der Datenträger an den Firmensitz von DrData, zur Verfügung zu stellen.
    2. Je nach Komplexität des Schadens kann die Öffnung bzw. Zerlegung von Datenträgern erforderlich werden. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass DrData zum Zweck des Versuches der Datenrettung seine Datenträger erforderlichenfalls öffnet bzw. zerlegt.
    3. Dem Kunden obliegt die vorherige selbstständige Sicherung der Daten von denjenigen Datenträgern, die der Kunde DrData neben den beschädigten Datenträgern zur Auftragsdurchführung überlässt.
  4. Vergütung / Fälligkeit / Zahlungsbedingungen /Pfandrecht
    1. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten als vertragliche Vergütung für die Tätigkeiten: Diagnose, erweiterte Diagnose und Datenrettung, im Angebot vermerkte Preise.
    2. Kosten für Transport (Express, Kurier) Fahrt und Material werden entsprechend den im Angebots-/Auftragsformular genannten Kostenpauschalen angesetzt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
    3. Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen und zu erstattende Kosten ist im Voraus, unmittelbar nach Zustellung der Auftragsrechnung an den Kunden und vor Rücksendung/Rückgabe der wiederhergestellten oder untersuchten Daten und Datenträger zur Zahlung fällig, sofern nicht bei Auftragserteilung etwas anderes vereinbart ist.
    4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Belege elektronisch übermittelt werden. Eine Zahlung ist dann erfolgt, wenn die Forderung auf dem Konto von DrData unwiderruflich gutgeschrieben wird.
    5. Bis zur endgültigen Zahlung bzw. unwiderruflichen Gutschrift auf dem Geschäftskonto von DrData bleiben die von DrData neu erstellten bzw. rekonstruierten Daten sowie die zu deren Speicherung verwendeten Datenträger im Eigentum von DrData. Sämtliche Rechte an den Daten stehen bis zur endgültigen Zahlung DrData zu. Ebenso steht DrData bis zur endgültigen Zahlung ein Pfandrecht am vom Kunden überlassenen Datenträger zu.
  5. Verfügungsbefugnis des Kunden / Datensicherheit und Datenschutz
    1. Der Kunde erklärt mit der Erteilung des jeweiligen Auftrages (Diagnose, erweiterte Diagnose, Datenrettung), dass er zum Besitz der an DrData überlassenen Datenträger und zur Verfügung über diese berechtigt ist, sowie, dass er befugt ist, den DrData auf Datenträgern überlassenen, gegebenenfalls personenbezogenen Datenbestand zu erheben, zu verarbeiten und zu rechtlich zulässigen Zwecken zu nutzen.
    2. Der Kunde verpflichtet sich, DrData von Ansprüchen wegen der Verletzung von Rechten Dritter, die sich bei vertragsgemäßer Verwendung der überlassenen Daten und Gegenstände ergeben, freizustellen, einschließlich aller notwendigen Aufwendungen, die DrData im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch den Dritten oder deren Abwehr entstanden sind.
    3. Der Kunde ermächtigt DrData, im Rahmen der Geschäftsbeziehungen sämtliche Daten zu speichern und zu bearbeiten. Die Bearbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.
    4. Sofern im konkreten Auftrag keine gesonderte Vereinbarung enthalten ist, bewahrt DrData die rekonstruierten Daten – falls die Datenrettung beauftragt wurde – nach Auftragsbeendigung für eine Aufbewahrungsfrist von 14 Tagen auf und vernichtet diese anschließend unwiederbringlich.
    5. Jegliche Reklamationsansprüche müssen innerhalb der in Punkt 5.4. definierten Aufbewahrungsfrist geltend gemacht werden.
  6. Werbe- und Marketingaktivitäten
    1. Der Kunde erkennt an, dass DrData zur Verbesserung von Marketingaktivitäten und zur gezielten Ausrichtung von Werbekampagnen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Google AdWords und Dynamic Search Ads, anonymisierte und aggregierte Daten verwenden kann, die im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen gesammelt werden.
    2. Diese Daten beinhalten keine personenbezogenen Informationen und können nicht dazu verwendet werden, einen bestimmten Kunden oder eine spezifische Datenrettungsaufgabe zu identifizieren. Die Daten werden ausschließlich für statistische Analysen, Trendanalysen und zur Optimierung der Marketingbemühungen von DrData verwendet.
    3. DrData verpflichtet sich, bei der Verwendung dieser Daten die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und sicherzustellen, dass diese Daten nicht an Dritte weitergegeben oder für andere als die hier genannten Zwecke verwendet werden.
  7. Technischer Support durch Drittanbieter
    1. Für bestimmte technische Probleme oder spezifische Dienstleistungen kann DrData nach eigenem Ermessen entscheiden, den technischen Support durch qualifizierte Drittanbieter in Anspruch zu nehmen.
    2. Sollte der Einsatz eines Drittanbieters erforderlich sein, verpflichtet sich DrData, sicherzustellen, dass dieser Drittanbieter die gleichen Standards in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit einhält wie DrData selbst.
    3. Der Kunde wird vor Einbeziehung eines Drittanbieters informiert und hat das Recht, dieser Einbeziehung zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs wird DrData eine alternative Lösung suchen.
  8. Reparatur der Festplatten zur Datenwiederherstellung
    1. DrData bietet Dienstleistungen zur Reparatur von Festplatten mit dem Hauptziel an, verlorene oder beschädigte Daten des Kunden wiederherzustellen.
    2. Trotz der Bemühungen von DrData, den bestmöglichen Service zu bieten, kann eine erfolgreiche Datenwiederherstellung nicht in allen Fällen garantiert werden. Die Natur und das Ausmaß des Schadens, der Alter der Festplatte und andere technische Faktoren können den Erfolg der Datenwiederherstellung beeinflussen.
    3. Während des Reparaturprozesses können physische und softwarebasierte Techniken eingesetzt werden. DrData verpflichtet sich, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um den Zustand der Festplatte nicht weiter zu verschlechtern und die Datenintegrität so weit wie möglich zu erhalten.
    4. Sollte während der Reparatur ein zusätzlicher Schaden an der Festplatte entstehen, haftet DrData nur im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  9. Gefahrtragung
    1. Die Gefahr des Verlustes von Daten und Datenträgern durch den Transport trägt der Kunde. Hinsichtlich der von DrData versandten Gegenstände besteht eine Transportversicherung bis zu einer Haftungshöhe von € 500,00 im Einzelfall.
    2. Die Diagnose des Datenträgers sowie sämtliche Datenwiederherstellungsarbeiten sind mit dem Risiko des teilweisen oder völligen Untergangs noch vorhandener Daten sowie der Beschädigung bzw. Zerstörung von Datenträgern und Systemen verbunden. Dieses Risiko trägt der Kunde, es sei denn, der Verlust wurde von DrData vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
    3. Der Wiederherstellungsprozess kann zu einer Veränderung der Datenstruktur führen. Dieses Risiko trägt der Kunde.
    4. Der Kunde trägt ebenso das Risiko der vorbestehenden Datenintegrität. Dies beinhaltet die Gefahrtragung für den Fall, dass Daten gerettet bzw. wieder zugänglich gemacht werden, die bereits bei der Übersendung an DrData aufgrund vorbestehender Fehler strukturell beschädigt waren und deshalb keinen lesbaren, nachvollziehbaren Informationsgehalt unter der jeweiligen Anwendung mehr aufweisen.
  10. Haftung
    1. Eine Haftung für den Nichteintritt einer Wiederherstellung von Daten oder für den Nichteintritt einer Wiederherstellungsprognose in einem Diagnosebericht ist ausgeschlossen.
    2. DrData haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht werden. Wesentliche Vertragspflichten im Sinne dieser Regelung sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von DrData auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend auch für die Haftung auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
    3. Die Haftung für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und die Haftung aus Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
    4. Soweit eine Haftung von DrData zugesichert, ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DrData.
  11. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anzuwendendes Recht
    1. Erfüllungsort ist der Sitz von DrData.
    2. Soweit beide Parteien Kaufleute sind ist, Gerichtstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis München.
    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
  12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: Oktober 2023