Datenrettung – Wann zahlt die Versicherung?

Ein Datenverlust kann sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen gravierende Folgen haben. Immer mehr geschäftliche Abläufe und persönliche Erinnerungen werden digital gespeichert. Geht etwa bei einem Brand ein Unternehmens-Server verloren oder setzt ein Wasserschaden den heimischen PC außer Gefecht, droht der Verlust wichtiger Daten. Zwar ist eine professionelle Datenrettung oft möglich, jedoch kann sie aufwändig und teuer werden.

Daher stellt sich die Frage: Übernimmt die Versicherung die Kosten einer Datenrettung? Im Folgenden geben wir einen verständlichen, fachlich fundierten Überblick für Privat- und Geschäftskunden in Deutschland. Wir beleuchten typische Datenrettungskosten und erklären, unter welchen Umständen verschiedene Versicherungen – von der Hausrat- über die Elektronik- und Cyber-Versicherung bis hin zur Haftpflicht – für die Datenwiederherstellung aufkommen (oder auch nicht). Zudem zeigen wir Beispiele für Versicherer und geben Tipps zur Vorsorge.

  • Redaktion DrData

Typische Kosten einer professionellen Datenrettung

Bevor wir zu den Versicherungen kommen, lohnt ein Blick auf die möglichen Kosten einer Datenrettung. Die Preise variieren stark je nach Art des Schadens und Speichermedium. Wir führen zunächst eine kostenlose Diagnose durch und erstellen dann ein Angebot. Bei einem einfachen logischen Fehler oder kleineren Hardwaredefekten (z. B. beschädigte Sektoren, Elektronikschaden) liegen die Kosten einer Festplatten-Datenrettung häufig im mittleren dreistelligen Eurobereich. Handelt es sich um schwerwiegende physische Schäden – etwa eine defekte Schreib-Lese-Einheit oder ein Head-Crash nach Sturz – kann die Wiederherstellung aufwändiger sein und deutlich mehr kosten. In solchen Fällen bewegen sich die Preise oft zwischen ca. 380 und 980 € für eine einzelne Festplatte. Bei komplexen Fällen (z. B. RAID-Server mit mehreren ausgefallenen Festplatten oder Express-Dienstleistungen) sind Kosten im vierstelligen Eurobereich keine Seltenheit.

Diese Summen machen deutlich, dass ein Datenverlust schnell zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden kann. Nicht jeder ist bereit oder in der Lage, spontan mehrere hundert Euro oder mehr für die Rettung wichtiger Dateien aufzubringen. Entsprechend interessant ist die Frage, ob eine Versicherung diese Datenrettungskosten übernimmt – und wenn ja, welche Versicherung in welchem Fall.

Hausratversicherung: Datenrettung bei versicherten Schäden

Für Privatpersonen ist die Hausratversicherung oft die erste Anlaufstelle bei Schäden am eigenen Eigentum, wozu auch Computer, Laptops, externe Festplatten und andere Datenträger gehören. Klassischerweise deckt die Hausratversicherung Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl und häufig auch Überspannung durch Blitz. Moderne Hausratpolicen beinhalten in vielen Fällen mittlerweile auch eine Kostenübernahme für die Wiederherstellung von Daten, sofern der Datenverlust durch eine versicherte Gefahr verursacht wurde. Das bedeutet: Wurden Ihre digitalen Fotos oder Dokumente etwa durch einen Wohnungsbrand, einen Rohrbruch oder einen Blitzeinschlag mit Stromüberspannung unbrauchbar, kann die Hausratversicherung neben dem Gerät auch die Datenrettung bezahlen.

Allerdings ist dieser Schutz nicht automatisch in jeder Police enthalten. Ältere oder sehr einfache Tarife schließen Datenrettungskosten oft aus. Viele Versicherer haben den Schutz erst in neueren oder Premium-Tarifen ergänzt. Außerdem sind die Erstattungsbeträge üblicherweise gedeckelt – die Versicherung zahlt also nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze für die Datenwiederherstellung. Die Spanne reicht hier, je nach Anbieter und Tarif, von kleinen Beiträgen (z. B. 150 € ) bis zu mehreren tausend Euro. Einige Versicherer werben sogar mit unbegrenzter Deckung, dies ist aber die Ausnahme.

Beispiele:

  • Die Allianz etwa bietet in ihrer Hausratversicherung optional einen Internetschutz an, der Kosten für professionelle Datenrettung nach einem Geräteschaden bis 1.000 € abdeckt. In neueren Allianz-Tarifen sind je nach Modell 0,5 %, 1 % oder 2 % der Versicherungssumme für Datenrettungskosten inkludiert – bei einer Versicherungssumme von z. B. 50.000 € wären das maximal 250 €, 500 € bzw. 1.000 €.
  • Der Versicherer AXA übernimmt in seinem Premium-Hausrat-Tarif (BOXflex) Datenrettungskosten von bis zu 1.000 € pro Schadensfall. R+V Versicherung vorsorgt je nach Hausrat-Tarif keine Datenrettung (Basis), bis 1.000 € (Classic) bzw. 2.000 € (Comfort) an Wiederherstellungskosten.
  • Die HDI Hausratversicherung leistet in ihren gehobenen Tarifen (Plus/Premium) maximal 500 € für “Wiederbeschaffungskosten von Computerdaten”, während im Basistarif gar kein Schutz besteht.

Diese Beispiele zeigen: Der Umfang variiert stark. Versicherte sollten also unbedingt in ihre Policenbedingungen schauen oder beim Anbieter nachfragen, ob und bis zu welcher Höhe Datenrettung mitversichert ist. Oft ist ein Upgrade auf einen erweiterten Tarif oder ein Zusatzbaustein nötig, um diesen Schutz zu erhalten.

Wichtig ist auch: Die Hausratversicherung zahlt in der Regel nur, wenn der Datenverlust auf ein versichertes Ereignis zurückzuführen ist. Ein rein technischer Defekt oder Verschleiß der Festplatte ohne äußeren Einfluss fällt normalerweise nicht darunter. Ebenso wenig sind selbst verschuldete Bedienfehler (z. B. versehentliches L ö schen von Dateien) vom Standard-Hausratschutz abgedeckt – solche Szenarien erfordern spezielle Erweiterungen, auf die wir noch eingehen.

Zusammengefasst bietet die Hausratversicherung bei bestimmten Schadensfällen eine wertvolle Unterstützung, um zumindest einen Teil der oft hohen Datenrettungskosten zu übernehmen. Die genauen Bedingungen – insbesondere Höchstgrenzen und auslösende Ursachen – sind jedoch je nach Vertrag unterschiedlich und sollten vorab bekannt sein.

Elektronikversicherung für elektronische Geräte

Während die Hausratversicherung den allgemeinen Hausrat absichert, gibt es für hochwertige technische Geräte – insbesondere im gewerblichen Bereich, aber teils auch für Privatleute – spezielle Elektronikversicherungen. Diese Policen sind darauf ausgelegt, umfassender bei Schäden an elektronischen Anlagen und Geräten zu leisten, z. B. auch bei Bedienfehlern, Kurzschlüssen oder Ungeschicklichkeit, die eine normale Hausrat nicht abdecken würde. Typischerweise versichert sind fast alle Arten von IT- und Kommunikationsgeräten, vom Server über PCs und Laptops bis hin zu medizinischen oder sicherheitstechnischen Anlagen. Auch mobil genutzte Geräte (etwa Dienstlaptops, Firmen-Handys) lassen sich oft in den Schutz einschließen.

In Bezug auf Datenverlust kommt es bei Elektronikversicherungen auf die konkreten Vertragsbedingungen an. Viele Elektronikpolicen decken hauptsächlich den Sachschaden am Gerät ab – d. h. sie bezahlen die Reparatur oder den Ersatz defekter Hardware. Daten oder Software auf den Geräten sind nicht in jeder Police mitversichert. Es existieren jedoch Tarife oder Zusatzbausteine (oft als Datenträgerversicherung bezeichnet), die auch die Kosten einer Datenrettung einschließen. So übernimmt die Elektronikversicherung der Signal Iduna (Tarif Datenträgerversicherung in der gewerblichen Elektronikpolice) z. B. Datenrettungskosten bei Datenverlust grundsätzlich mit, sofern der entsprechende Deckungsschutz vereinbart wurde. Wichtig ist dabei wiederum, dass kein Ausschluss greift: Beispielsweise sind betriebsbedingter Verschleiß der Datenträger oder rein logische Fehler ohne externen Schaden häufig vom Versicherungsschutz ausgenommen. Es muss meist ein plötzlicher, unvorhergesehener Schaden am Datenträger selbst vorliegen (oft als “Substanzbeschädigung” bezeichnet).

Eine Elektronikversicherung lohnt sich vor allem für Unternehmen und Selbständige, die teure IT-Ausrüstung nutzen. Sie ergänzt die Inhaltsversicherung und springt etwa bei Ungeschicklichkeit der Mitarbeiter, Sabotage oder technischen Defekten ein, die sonst keinen Versicherungsschutz hätten. Allerdings sollte man beim Abschluss gezielt darauf achten, ob Datenwiederherstellungskosten inkludiert sind. Gegebenenfalls muss man diese als Option hinzufügen.

Einige Anbieter haben sehr umfangreiche Deckungen:

  • Generali Deutschland bietet in einer Maschinen- und Kaskoversicherung für IT-/Elektronikschäden eine Absicherung von Daten und Datenträgern bis 5.000€ an.
  • Badische Versicherung (BGV) deckt im Tarif Exklusiv der Hausratversicherung Datenrettung bis 2.000 € ab und ermöglicht mit dem Zusatzpaket CYBER Plus sogar die Mitversicherung von Datenverlust durch Internetkriminalität, Anwenderfehler oder Virenbefall – etwas, das standardmäßig sonst ausgeschlossen wäre.

Für Privatleute gibt es mitunter Elektronik-Zusatzversicherungen für z. B. teure PCs oder Handys. Diese ähneln in der Logik den gewerblichen Policen und können ebenfalls Datenrettung enthalten, sind aber weniger verbreitet. Insgesamt gilt: Eine Elektronikversicherung kann ein sinnvoller Schutz für Hardware und Daten sein, doch man muss explizit prüfen, welche Risiken und Kosten (Hardware, Software, Daten) gedeckt sind – im Zweifel beim Versicherer nachfragen.

Gewerbliche Cyber-Versicherung

Eine relativ neue Sparte, die vor allem für Firmen interessant ist, ist die Cyber-Versicherung. Sie zielt auf Schäden ab, die durch Cyberangriffe, Malware, Hacker und sonstige IT-Sicherheitsvorfälle entstehen. In Zeiten von Ransomware und Datenklau haben viele Versicherer spezielle Cyber-Policen entwickelt. Diese übernehmen im Schadensfall diverse Kosten, unter anderem oft auch die Kosten für Datenwiederherstellung.

Im Unterschied zur Hausrat- oder Elektronikversicherung, die vorrangig physische Schadensereignisse abdeckt, greift eine Cyber-Versicherung z. B. wenn ein Hackerangriff Ihre Systeme lahmlegt oder ein Virenbefall Daten verschlüsselt/löscht. Solche Policen zahlen dann die professionelle Rekonstruktion der Daten und Software. Viele Anbieter gehen noch darüber hinaus: So werden etwa auch forensische Analysen finanziert, um den Vorfall aufzuklären, oder Kosten für Krisenkommunikation und die Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten (z. B. Benachrichtigung von Kunden bei personenbezogenem Datenverlust) übernommen. Auch Lizenzen für Software, die neu beschafft werden müssen, können je nach Vertrag mitversichert sein – allerdings ist das nicht immer der Fall.

Gerade im gewerblichen Bereich ist eine Cyber-Versicherung ratsam, wenn der Geschäftsbetrieb stark von IT und Daten abhängt. Größere Unternehmen haben oft schon lange solche Policen; für Mittelständler und selbst kleinere Betriebe gibt es inzwischen Angebote. Beispielsweise bietet die Allianz mit ihrem CyberSchutz eine umfassende Absicherung an, und viele andere (HDI, Axa, R+V etc.) haben vergleichbare Produkte. Die Deckungssummen sind hier meist hoch, um auch extreme Vorfälle abzudecken (oft Millionenbeträge für Haftpflichtschäden, und für Eigenschäden wie Datenwiederherstellung je nach Bedarf).

Wichtig zu wissen: Einige Cyber-Versicherer verlangen, dass gewisse IT-Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, damit der Versicherungsschutz greift. Oft muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass Backups regelmäßig erstellt und sicher aufbewahrt werden, und dass aktuelle Antivirensoftware sowie Firewalls eingesetzt werden. Hält man diese Vorsorgemaßnahmen nicht ein, kann der Versicherer im Ernstfall die Leistung verweigern. Zudem ist der Abschluss einer Cyber-Police in manchen Fällen speziellen Kundengruppen vorbehalten: Einige Gesellschaften bieten erweiterte Datenversicherungen nur für IT-Firmen oder sehr IT-affine Betriebe an, in der Annahme, dass diese eine gewisse Expertise in Sachen Datensicherheit mitbringen. Für die meisten gewöhnlichen Unternehmen sind Cyber-Versicherungen aber zugänglich – und oft Gold wert, wenn ein Angriff für Datenverlust sorgt.

Zusammenfassend deckt eine Cyber-Versicherung also digitale Risiken ab, die andere Versicherungen nicht erfassen. Sie kommt insbesondere für Kosten einer Datenrekonstruktion nach Hackerangriffen oder Malware auf, was im Zeitalter zunehmender Cyber-Bedrohungen ein wichtiger Schutz sein kann.

Haftpflichtversicherung bei Fremdverschulden

Was ist, wenn nicht man selbst, sondern jemand anders den Datenverlust verursacht hat? In solchen Fällen kann eine Haftpflichtversicherung des Verursachers greifen. Man unterscheidet hier grob zwischen der Betriebshaftpflichtversicherung (für Unternehmen, die Dritten einen Schaden zufügen) bzw. entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungen (für freie Berufe etc.) und der privaten Haftpflichtversicherung (für Privatpersonen, die anderen einen Schaden zufügen). Grundsätzlich gilt: Verursacht eine versicherte Person einen Sachschaden bei einem Dritten, ersetzt die Haftpflicht den entstandenen Schaden – normalerweise zum Wiederbeschaffungswert der Sache. Im Kontext von Datenverlust heißt das: Wird z. B. durch Ihr Verschulden die Festplatte eines Dritten zerstört, zahlt Ihre Haftpflichtversicherung in der Regel eine neue Festplatte. Aber wie sieht es mit den verlorenen Daten aus?

Hier wird es kompliziert, denn Daten galten lange nicht als “Sache” im rechtlichen Sinne und damit nicht als klassischer Haftpflichtschaden. Viele Haftpflichtversicherungen haben daher Ausschlüsse oder strenge Bedingungen für die Übernahme von Datenrettungskosten. Insbesondere finanzielle Folgeschäden durch Datenverlust (etwa entgangener Gewinn, Vertragsstrafen etc.) zählen zu den Vermögensschäden, die in einer normalen Betriebshaftpflicht oft nicht abgedeckt sind. Hierfür bräuchte es eine Vermögensschadenhaftpflicht oder spezielle Deckungserweiterungen. Einige Versicherer bieten für bestimmte Branchen (IT-Dienstleister, Medien, Consultants) branchenangepasste Haftpflicht-Tarife an, die auch solche Datencrashs mit abdecken. Ohne eine solche Erweiterung jedoch springt die Betriebshaftpflicht bei Datenverlust meist nicht automatisch ein, da kein greifbarer Sachschaden an Dritten vorliegt.

Dennoch gibt es Fälle, in denen Haftpflichtversicherer zahlen. Zum Beispiel: Ein IT-Service-Unternehmen löscht versehentlich die Kundendatenbank eines Auftraggebers. Hier könnte die Berufshaftpflicht des IT-Unternehmens für die Kosten aufkommen, den Schaden zu beheben – also etwa einen Datenrettungsdienst zu beauftragen oder ein Backup einzuspielen. Damit das passiert, müssen allerdings strenge Voraussetzungen erfüllt sein. Aus der Praxis lässt sich sagen: Die Haftpflicht übernimmt Datenrettungskosten nur unter bestimmten Bedingungen. Insbesondere muss nachgewiesen werden, dass ein kaputtes Speichermedium oder ein konkreter Fehler des Versicherten tatsächlich den Schaden verursacht hat und dem Geschädigten daraus ein finanzieller Verlust entstanden ist. Außerdem verlangen viele Versicherer, dass der Geschädigte pflichtgemäß vorgesorgt hat – sprich, es muss in der Regel ein aktuelles Backup der verlorenen Daten vorhanden sein. Der Gedanke dahinter: Hätte ein Backup existiert, wäre der Schaden ja geringer oder gar nicht entstanden, und ohne Backup trifft den Geschädigten ggf. eine Mitschuld (Stichwort Obliegenheitsverletzung). Einige Versicherer argumentierten in der Vergangenheit mit der Empfehlung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), wonach regelmäßige Datensicherung unerlässlich ist, und lehnten mangels Backup die Kostenübernahme ab. (Dieser Einwand ist allerdings paradox, da bei vorhandenem Backup eine Datenrettung gar nicht nötig wäre, wie Betroffene zurecht anmerken.)

Zusätzlich wird oft gefordert, dass die Rekonstruktion der Daten günstiger ist als ihre Neuerstellung. Das heißt: Kann der verlorene Datenbestand z. B. durch menschliche Arbeit oder anderweitig für weniger Geld wiederbeschafft werden, wird die Versicherung eher diese Kosten ersetzen als eine teurere Labor-Datenrettung zu finanzieren. Diese Abwägung spielt vor allem im gewerblichen Umfeld eine Rolle – etwa ob es günstiger ist, mit vorhandenen Unterlagen eine Kundenliste neu aufzubauen, statt eine defekte Festplatte auslesen zu lassen.

Private Haftpflichtversicherung: Bei Privatpersonen ist die Konstellation, dass jemand Dritten einen Datenverlust zufügt, zwar seltener, aber denkbar (Beispiel: Sie leihen einem Freund Ihre externe Festplatte, Ihnen fällt das Gerät herunter und die Daten des Freundes sind weg). Die private Haftpflicht würde hier grundsätzlich den Sachschaden (Festplatte) ersetzen. Die Datenrettung hingegen übernehmen nur wenige Versicherer und wiederum nur bei klarem finanziellem Schaden und vorhandener Datensicherung. In der Praxis ist es bei Privathaftpflicht so, dass Daten als ideeller Wert betrachtet werden – einen Geldwert ersetzt die Versicherung nur, wenn man beziffern kann, was der Datenverlust an wirtschaftlichem Schaden angerichtet hat. Das ist bei persönlichen Daten (Fotos, persönliche Dokumente) kaum möglich, weshalb eine Haftpflicht hier in aller Regel nicht zahlt. Es existieren aber am Markt wohl einzelne Tarife, die auch Datenrekonstruktion mit einschließen; diese sind dann meist in den Bedingungen erwähnt. Generell sollte man jedoch nicht davon ausgehen, dass die private Haftpflicht für verlorene Daten aufkommt – es sei denn, es handelt sich um o. g. Spezialfall von klarem Vermögensschaden.

Fazit in Sachen Haftpflicht: Wenn Sie als Geschädigter hoffen, über die Versicherung des Verursachers die Daten retten zu lassen, müssen sehr viele Punkte erfüllt sein. Und als Verursacher sollten Sie sich bewusst sein, dass Ihr Standard-Haftpflichtvertrag solche Kosten womöglich gar nicht abdeckt. Unternehmen in der IT-Branche oder mit hohem Datenrisiko sollten über eine entsprechende Betriebshaftpflicht mit Vermögensschaden-Modul oder eine separate IT-Haftpflicht nachdenken, um im Ernstfall auch bei Datenverlusten abgesichert zu sein.

Garantieansprüche bei technischen Defekten

Was ist, wenn der Datenverlust durch einen Hardware-Defekt entsteht und das Gerät noch in der Garantiezeit ist? Viele Betroffene hoffen, der Hersteller oder Verkäufer des Geräts könnte für die Datenrettung aufkommen – schließlich ist der Defekt ohne eigenes Verschulden aufgetreten. Die Realität sieht jedoch anders aus. Herstellergarantien und auch die gesetzliche Gewährleistung des Händlers beschränken sich üblicherweise darauf, das defekte Gerät zu reparieren oder zu ersetzen. Eine Übernahme von Kosten für die Rettung persönlicher Daten ist ausgeschlossen. In den Garantiebedingungen fast aller Hersteller findet sich ein Passus, der sinngemäß sagt: Für Datenverlust und daraus entstehende Schäden oder Aufwände wird keine Haftung übernommen. Wenn eine Festplatte also innerhalb der Garantie kaputtgeht, bietet der Hersteller in der Regel einen Austausch an – aber die Datenwiederherstellung ist “nicht Teil der Garantieleistungen und vom Anwender selbst zu zahlen”. Selbst wenn der Defekt klar auf einen Produktionsfehler zurückzuführen ist, bleibt man auf den Kosten der Datenrettung sitzen.

Es hat in der Vergangenheit Fälle gegeben, in denen Hersteller aufgrund hoher Ausfallraten in die Kritik gerieten (z. B. Seagate oder IBM bei bestimmten Festplattenserien). Doch selbst in solchen Situationen wurden maximal Geräte ersetzt oder symbolische Entschädigungen gezahlt, nicht aber die Rettung der Daten übernommen. Die Hersteller argumentieren – nicht zu Unrecht –, dass es in der Verantwortung des Nutzers liegt, Backups anzulegen, da sie keinen Zugriff auf die Nutzerdaten haben und folglich dafür auch keine Garantie bieten können.

Ausnahmen: Einige Hersteller oder Drittanbieter verkaufen separate Service-Pakete, die im Fall eines Defekts auch eine Datenrettung einschließen. So gibt es z. B. von Festplattenherstellern wie Seagate oder Western Digital optional zubuchbare Rescue-Dienste. Bei Kauf bestimmter Festplatten ist teils ein zeitlich befristeter Datenrettungs-Service inklusive oder kann zusätzlich erworben werden. Ähnliches bieten manche Elektronikmärkte oder Versicherer als Geräteversicherung an. Dies sind aber eigenständige Versicherungsprodukte, nicht Bestandteil der üblichen Herstellergarantie.

Unterm Strich sollte man davon ausgehen, dass Garantie und Gewährleistung einen Datenverlust nicht abdecken. Sie erhalten höchstens ein funktionierendes Gerät zurück, aber keine Ihrer verlorenen Dateien. Daher ist es so wichtig, eigenverantwortlich vorzubeugen – und im Schadensfall auf die richtigen Versicherungen zurückgreifen zu können.

Was Versicherungen nicht zahlen

Nachdem wir nun die verschiedenen Versicherungsarten und ihre Möglichkeiten betrachtet haben, ist es ebenso wichtig zu wissen, was Versicherungen in puncto Datenrettung nicht übernehmen. Hier einige typische Ausschlussfälle und Grenzen, bei denen man sich keine Kostenübernahme erwarten darf:

  • Kein versichertes Ereignis: Wenn der Datenverlust ohne einen vom Versicherungsvertrag abgedeckten Auslöser passiert, gibt es keine Leistung. Beispiel: Eine Festplatte geht aufgrund Altersschwäche oder dauerhafter Beanspruchung kaputt. Dies ist weder bei der Hausrat (kein Feuer, kein Leitungswasser etc.) noch bei anderen Policen ein versicherter Schaden – Verschleiß und allmähliche Schäden sind ausgeschlossen. Auch ein Softwarefehler oder versehentliches Formatieren fällt in der Regel nicht unter standardmäßige Versicherungsleistungen, es sei denn man hat einen speziellen Zusatz (wie die erwähnte BGV Cyber-Option für Anwenderfehler).
  • Eigenes Verschulden (ohne Zusatzdeckung): Viele Versicherungen zahlen nicht, wenn der Versicherungsnehmer den Datenverlust selbst verschuldet hat – zumindest nicht für die Datenrettung. Löscht man z. B. privat aus Versehen seine Urlaubsfotos, würde eine Hausratversicherung dafür nicht aufkommen (denn es gab keinen externen Schaden). Ähnliches gilt, wenn man fahrlässig handelt: Einige Policen schließen grob fahrlässig herbeigeführte Schäden aus. Allerdings verzichten moderne Tarife hier teils auf Leistungskürzungen; im Kontext Daten bedeutet das aber trotzdem, dass ohne einen versicherten Auslöser keine Grundlage für eine Zahlung besteht. Ausnahme: Es gibt spezielle Produkte oder Zusatzbausteine, die Bedienfehler und Cyberangriffe abdecken (wie etwa der erwähnte Hausrat-Schutzbrief mit Internetschutz, oder private Cyber-Versicherungen). Ohne einen solchen Zusatz zahlt die Versicherung im Fall von eigenem Bedienfehler normalerweise nicht.
  • Kein (nachweisbarer) finanzieller Schaden: Versicherungen – insbesondere Haftpflicht – leisten nur, wenn ein bezifferbarer Schaden entstanden ist. Ideelle Werte wie Familienfotos, die unwiederbringlich weg sind, haben leider keinen „Wiederbeschaffungswert“ in Euro. Das heißt, auch wenn der emotionale Verlust groß ist, betrachtet die Versicherung so etwas nicht als erstattungspflichtigen Schaden. Bei privaten Daten hat man daher schlechte Karten. Bei geschäftlichen Daten kann zwar ein finanzieller Schaden geltend gemacht werden (z. B. Kosten der Dateneingabe, Vertragsstrafen wegen verlorener Aufträge), aber hier müssen die Bedingungen des Vertrags passen (siehe Haftpflicht oben). Daten an sich wurden lange nicht als „Sache“ gesehen; erst allmählich ändern Versicherer ihre Haltung, was Privatdaten angeht.
  • Fehlende Datensicherung: Wie erwähnt, manche Versicherer verweigern Leistungen, wenn ersichtlich ist, dass keine Backups vorhanden waren und der Schaden dadurch größer wurde. Zwar werben immer mehr Hausratversicherungen damit, Datenrettung zu übernehmen, doch stillschweigend wird erwartet, dass man seiner Sorgfaltspflicht nachkommt. In einigen Bedingungen steht ausdrücklich, dass z. B. gewerbliche Daten auf Privatgeräten nicht mitversichert sind und nur private Daten ersetzt werden. Für Selbständige, die auf ihrem Heim-PC Firmendaten speichern, kann das im Ernstfall bedeuten, dass die Versicherung nichts zahlt – weil die Police nur den Privatgebrauch abdeckt. Ebenso kann die Versicherung die Zahlung verweigern, wenn grundlegende Sicherheitsmaßnahmen missachtet wurden (z. B. keinerlei Überspannungsschutz trotz Blitzschutz-Paket, offene Türen bei Einbruchdiebstahl etc., je nach Obliegenheiten im Vertrag).
  • Weitere Ausschlusskriterien: Viele Verträge sehen vor, dass Folgekosten und andere Begleitschäden nicht erstattet werden. So ist oft festgelegt, dass zwar die reinen Datenrettungskosten übernommen werden, nicht jedoch Kosten für die Wiederbeschaffung von Software-Lizenzen oder die Neukonfiguration von Systemen. Wenn also z. B. Spezialsoftware neu installiert werden muss, bleibt man auf diesen Kosten sitzen. Auch decken manche Versicherungen pro Schadensfall nur einmalig Datenrettungskosten – sprich, wenn ein Blitzschlag gleich mehrere Geräte zerstört, wird dennoch maximal einmal der Höchstbetrag erstattet, nicht für jedes Gerät separat. Schließlich sei erwähnt, dass Versicherer natürlich keine Kosten übernehmen, wenn kein entsprechender Vertrag existiert. Wer keine Hausratversicherung hat oder keine entsprechende Erweiterung, hat im Schadenfall keinen Anspruch. Ebenso wenig kann man nachträglich, nach Eintritt des Schadens, noch schnell eine Versicherung abschließen oder upgraden – der Vertrag muss schon vorher bestanden haben, sonst besteht kein Schutz.

Zusammengefasst zahlen Versicherungen nicht für jeden Datenverlust und nicht unbegrenzt. Es gibt etliche Ausschlüsse, Einschränkungen und Voraussetzungen. Deshalb ist es für Versicherungsnehmer wichtig, genau zu wissen, was in ihrem individuellen Vertrag steht – und was nicht. Im Zweifel fragt man besser im Voraus bei der Versicherung nach, als im Schadensfall enttäuscht zu werden.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme

Aus den obigen Abschnitten ist bereits deutlich geworden, dass eine Kostenübernahme immer an Bedingungen geknüpft ist. Hier fassen wir noch einmal die wichtigsten Voraussetzungen zusammen, die erfüllt sein müssen, damit die Versicherung die Rechnung der Datenretter übernimmt:

  • Versicherungsvertrag mit passendem Leistungsumfang: Zunächst muss natürlich überhaupt eine Versicherung vorliegen, die das Ereignis abdeckt. Prüfen Sie also, ob Sie z. B. eine Hausratversicherung mit Datenrettungs-Klausel, eine Elektronik- oder Cyber-Police oder eine entsprechende Haftpflichtdeckung haben. Falls nein, gibt es keinen Anspruch. Und wie erwähnt: Der Vertrag muss vor dem Schaden bestanden haben – nachträglich abschließen hilft nicht.
  • Schadensfall melden und dokumentieren: Wie bei jedem Versicherungsfall gilt: Melden Sie den Schaden umgehend Ihrem Versicherer. Schildern Sie, was passiert ist (z. B. Blitzschlag am Datum X, danach PC defekt und Daten weg) und halten Sie Belege bereit. Oft ist es hilfreich, gleich Fotos von beschädigten Geräten, Polizeiberichte (bei Einbruchdiebstahl) oder Aussagen von Technikern beizufügen. Der Versicherer muss nachvollziehen können, dass und wodurch der Datenverlust entstanden ist. Ohne Nachweis eines versicherten Ereignisses keine Leistung.
  • Vorherige Freigabe/Kostenvoranschlag: Gerade bei höheren Datenrettungskosten sollte man sich vom Versicherer vorab das Okay holen. Viele Versicherungen möchten einen Kostenvoranschlag des Datenrettungsunternehmens sehen, bevor sie zusagen. Bei DrData Datenrettung kann im Schadensfall ein Kostenvoranschlag für die Versicherung ausgestellt und auf Wunsch sogar die Kommunikation mit der Schadensabteilung übernommen werden. Nehmen Sie diesen Service in Anspruch und lassen Sie sich die Übernahme schriftlich bestätigen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Einige Versicherer verlangen möglicherweise auch die Einschätzung eines Sachverständigen darüber, ob die Datenrettung notwendig und Erfolg versprechend ist. In der Praxis genügt meist der Bericht des Datenretters, der den Defekt und die Erfolgsaussichten beschreibt.
  • Aktuelle Backups und Sicherheitsmaßnahmen: Wie bereits angesprochen, setzen manche Policen voraus, dass Sicherheitsvorkehrungen eingehalten wurden. Insbesondere im gewerblichen Bereich: Haben Sie regelmäßige Backups gemacht? Sind Ihre Virenschutzprogramme aktuell? Im Schadenformular könnte eine Frage danach auftauchen. Wenn man hier wahrheitsgemäß „Nein“ ankreuzen muss, könnte das den Anspruch gefährden. Natürlich sollte niemand falsche Angaben machen – im Zweifel ist es besser zu erklären, warum kein Backup vorlag. Aber optimal ist, diese Voraussetzung von vornherein zu erfüllen: also Daten sichern, damit die Versicherung im Ernstfall nicht mit dem Zeigefinger darauf zeigen kann.
  • Wirtschaftlichkeit und Umfang des Schadens: Die Versicherung wird (vor allem bei Haftpflichtfällen) prüfen, ob der Aufwand der Datenrettung gerechtfertigt ist. Wie oben erwähnt, muss eine Datenrettung nötig und verhältnismäßig sein. Wenn eine günstigere Alternative besteht, wird der Versicherer eher diese bevorzugen. Als Anspruchsteller sollte man daher darlegen können, dass die professionelle Wiederherstellung erforderlich war, um den Schaden zu beheben – z. B. weil kein Backup existierte oder weil die Daten sonst verloren wären. Zudem ersetzen einige Versicherer nur „notwendige und tatsächlich entstandene“ Kosten. Das heißt, wenn der Datenretter letztlich nicht alle Daten retten konnte, werden zumindest die angefallenen Diagnose- und Versuchskosten erstattet, sofern sie als notwendig anerkannt sind. Hier lohnt es sich, detaillierte Rechnungen einzureichen, aus denen klar hervorgeht, welche Schritte unternommen wurden.
  • Gerät aufbewahren: Vernichten oder entsorgen Sie das defekte Speichermedium nicht, bevor die Sache abgeschlossen ist. Der Versicherer hat theoretisch das Recht, das beschädigte Teil zu besichtigen oder an sich zu nehmen (wie ein „Gutachterstück“). In der Praxis selten, aber sicher ist sicher: Halten Sie die Festplatte etc. bereit, bis die Regulierung durch ist.

Wenn all diese Punkte berücksichtigt sind, stehen die Chancen gut, dass die Versicherung Ihnen die Kosten der Datenrettung ganz oder teilweise ersetzt. Dennoch sollte man sich bewusst sein, dass gerade bei erstmalig auftretenden Fällen Versicherer manchmal zögern oder nachfragen. Bleiben Sie dann hartnäckig, weisen Sie auf die Vertragsklauseln hin, die eine Übernahme vorsehen, und liefern Sie alle nötigen Unterlagen. Dann haben Sie eine realistische Aussicht, finanziell entlastet zu werden.

Tipps zur Schadensvermeidung und Vorsorge

Abschließend möchten wir einige Tipps geben, wie Sie einem Datenverlust vorbeugen können – und wie Sie sich absichern, damit er im Ernstfall nicht zum Desaster wird:

  • Backup, Backup, Backup: Der vielleicht wichtigste Ratschlag überhaupt. Führen Sie regelmäßige Datensicherungen Ihrer wichtigen Dateien durch. Folgen Sie der 3-2-1-Regel: Erstellen Sie 3 Kopien Ihrer Daten, auf 2 verschiedenen Medien, und bewahren Sie 1 Kopie extern (außerhalb des Hauses) auf. So sind Ihre Daten selbst bei Feuer, Diebstahl oder Überspannung geschützt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) betont, dass regelmäßige Backups unerlässlich sind – auch Versicherungen erwarten dies, wie wir gesehen haben. Überprüfen Sie Ihre Backups gelegentlich auf Lesbarkeit und aktualisieren Sie sie kontinuierlich.
  • Schutz vor Überspannung und Umwelteinflüssen: Viele Datenverluste im Haushalt entstehen durch Blitzschäden oder Wasserschäden. Nutzen Sie Überspannungsschutz-Steckdosen oder USVs, um elektronische Geräte vor Spannungsspitzen zu bewahren – so beugen Sie Blitzschäden vor (und im Schadenfall könnte grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen sein, wenn Sie gar keinen Schutz genutzt haben). Stellen Sie PCs und Festplatten nicht auf den Boden, wo sie bei einem Rohrbruch sofort im Wasser stehen würden, sondern etwas erhöht. Achten Sie darauf, Getränke vom Laptop fernzuhalten (Kaffee-Unfälle passieren schnell) – im Büro wie zuhause.
  • Sichere IT und Cyber-Hygiene: Schützen Sie Ihre Daten auch vor digitalen Gefahren. Installieren Sie aktuelle Virensoftware und Firewall, führen Sie regelmäßige Updates Ihres Betriebssystems durch. Fallen Sie nicht auf Phishing-Mails herein und klicken Sie keine unbekannten Anhänge an. Ein Großteil der Datenverluste in Firmen entsteht heute durch Cyberangriffe – eine gute Prävention ist hier Gold wert. Unternehmen sollten Mitarbeitende schulen und eventuell in Cyber-Versicherungen investieren, um im Fall der Fälle Unterstützung zu bekommen.
  • Versicherungspolicen prüfen und optimieren: Nehmen Sie sich die Zeit, Ihre bestehenden Versicherungen auf den aktuellen Stand zu bringen. Viele Versicherer haben – wie oben beschrieben – erst in den letzten Jahren Leistungen für Datenrettung eingeführt. Es kann sein, dass Ihr älterer Vertrag diese noch gar nicht enthält. Überlegen Sie, wie wichtig Ihnen Ihre digitalen Daten sind, und sprechen Sie mit Ihrem Versicherer über entsprechende Optionen. Möglicherweise lohnt ein Tarifwechsel in der Hausratversicherung, um Datenrettungskosten mitversichert zu haben. Für Selbständige: prüfen Sie, ob betrieblich genutzte Daten auf Heimrechnern wirklich mitabgedeckt sind, oder ob Sie eine separate Elektronik- oder Inhaltsversicherung für Ihr Arbeits-Equipment brauchen. Unternehmen mit hohem Risiko sollten den Abschluss einer Cyber-Versicherung ins Auge fassen. All dies sollte man präventiv erledigen, nicht erst nach dem Schaden.
  • Wichtige Daten doppelt vorhalten: Überlegen Sie, welche Daten für Sie kritisch sind (geschäftliche Buchhaltungsdaten, Vertragsdokumente, Abschlussarbeiten, Familienfotos etc.). Lagern Sie solche Daten eventuell zusätzlich in einer Cloud oder auf einem robusten externen Medium aus. Bei sehr sensiblen Daten kann es sinnvoll sein, Kopien auf einem zweiten, getrennten System aufzubewahren (z. B. regelmäßig Fotos zusätzlich auf dem NAS der Eltern speichern). So haben Sie im Notfall eine weitere Chance, an die Informationen zu kommen, ohne überhaupt eine Datenrettung bemühen zu müssen.
  • Im Schadenfall richtig handeln: Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Datenverlust kommen, handeln Sie besonnen. Schalten Sie das betroffene Gerät sofort aus, um weiteren Schaden zu vermeiden – insbesondere bei Verdacht auf Hardwarefehler (klackernde Festplatte etc.) nicht weiterlaufen lassen. Dokumentieren Sie den Vorfall für die Versicherung (Fotos, Uhrzeit, Umstände). Kontaktieren Sie bei versichertem Schaden zuerst den Versicherer und einen professionellen Datenrettungsdienst für eine Einschätzung. Versuchen Sie keine eigenen Rettungsaktionen (wie unsichere Software-Tools bei Hardwaredefekten), da dies oft den Schaden verschlimmert. Halten Sie sich an die Vorgaben der Versicherung bezüglich Gutachten oder Vorgehen. So maximieren Sie die Chance, Ihre Daten erfolgreich wiederzubekommen – und die Kosten erstattet zu bekommen.

Fazit: Ein Datenverlust ist ein äußerst ärgerliches Ereignis, doch man kann sich sowohl technisch als auch finanziell darauf vorbereiten. Backups und sorgfältiger Umgang mit den eigenen Geräten sind der beste Schutz. Zusätzlich lohnt sich ein kritischer Blick in die Versicherungsunterlagen: Überlegen Sie, welche Risiken abgedeckt sind und wo vielleicht Lücken bestehen. Im Ernstfall kann eine passende Versicherungspolice die Kosten einer professionellen Datenrettung übernehmen und so eine erhebliche finanzielle Last von Ihren Schultern nehmen. Dieses beruhigende Gefühl der Absicherung ist gerade in einer zunehmend digitalisierten Welt viel wert. Dennoch ersetzt auch die beste Versicherung kein Backup – verlassen Sie sich also nicht allein darauf, sondern betreiben Sie eigene Vorsorge. Dann sind Sie sowohl technisch als auch versicherungstechnisch auf der sicheren Seite.

Natürlich hoffen wir, dass Sie nie in die Situation geraten, eine Datenrettung zu benötigen. Falls doch, wissen Sie nun, welche Stellen eventuell zahlen und was im Vorfeld zu beachten ist. Sowohl Privatpersonen als auch Firmen sollten heute das Thema ernst nehmen und Versicherungsschutz sowie Backup-Strategie entsprechend ausrichten. Denn im Zweifel gilt: Vorsorge ist besser (und günstiger) als Nachsorge!

(Stand: Juli 2025, keine Haftung für die Angaben)

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